Alles, was Sie über Kurzarbeit und Steuern wissen müssen
Produktbeschreibung
Um die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, führte die Bundesregierung zur Entlastung der Unternehmen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen ab März 2020 das Kurzarbeitergeld ein. Doch welche steuerlichen Konsequenzen hat das für Arbeitnehmer?
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, d. h., wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss im folgenden Jahr womöglich Steuern nachzahlen. Wolf-Dieter Tölle, Rechtsanwalt und Experte für Steuerrecht, erläutert, in welchen Fällen mit Nachzahlungen zu rechnen ist, und gibt hilfreiche Tipps für die Erstellung der Steuererklärung.
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